Ethische Grundsätze

Die weltweite Dachorganisation für Kinesiologen (IKC) formulierte 1995 in Garda (Italien) die ethischen Grundsätze, die der professionellen Arbeit im Bereich Kinesiologie zugrunde liegen. Diesen Grundsätzen bin ich verbunden.

Der Berufsverband der Kinesiologen (DGAK) vertritt diese ethischen Grundsätze und ist darüber hinaus als Mitglied im Dachverband der Weiterbildungsorganisationen (DVWO e.V.) dem Berufskodex des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung verpflichtet.

Der Kinesiologe/die Kinesiologin:

  • benutzt das pädagogische Modell, d.h.: das, was in der Person vorhanden ist, wird unterstützt.
  • stellt keine Diagnosen im medizinischen Sinne, verschreibt und behandelt nicht ohne entsprechende Befugnis.
  • geht vom Denkmodell der sich regulierenden Lebensenergie aus.
  • sieht sich als Begleiter, der den Klienten unterstützt.
  • ermöglicht bewusste Teilnahmen und Entfaltung der Person.
  • erreicht den erforderlichen Ausbildungsstand und verpflichtet sich zur Selbsterfahrung und Weiterbildung.
  • ist professionell im Umgang mit Klienten und Kollegen.
  • respektiert Vertraulichkeit, Grenzen und Möglichkeiten der Klienten.
  • respektiert die Menschenrechte.
  • ist nicht auf die Pathologie, sondern auf das Potential fokussiert.
  • wertschätzt Qualität.
  • respektiert die Wahl des Klienten.
  • erkennt an, dass der Muskeltest eine Aussage ist, die Denken und Fühlen nicht ersetzt.
  • erkennt an, dass die Verantwortlichkeit vor, während und nach einer Balance beim Klienten liegt.
  • lädt auf den Klienten weder Schuld noch Vorwurf ab.
  • geht davon aus, dass die Energie der Person balanciert wird und die Selbstheilungskräfte aktiviert werden.